Aktuelle Förderprogramme für die Energieeinsparung nutzen

Im Zusammenhang mit der energetischen Modernisierung eines alten Gebäudes oder einer alten Heizungsanlage müssen nicht unerhebliche finanzielle Mittel in die Hand genommen werden, um diese Investition zu realisieren. Deshalb unterstützt der Staat auch finanziell eine Vielzahl von verschiedenen Energiesparaktivitäten, die jeder Bauherr möglichst in Anspruch nehmen sollte. Bei der Antragsstellung, bei der Auswahl des für Sie zutreffenden Förderprogramms und der aktuell geltenden Konditionen, sollten Sie sich vorrangig an Ihre Hausbank wenden, die Ihnen sicherlich schnell und qualifiziert weiterhelfen kann.

Wichtige Institutionen für die finanzielle Förderung sind:

1. KFW FÖRDERBANK
Die KfW Förderbank stellt im Rahmen der Förderinitiative? Wohnen, Umwelt, Wachstum? über eine Milliarde Euro für verbesserte Kreditkonditionen zur Verfügung. Hier die aktuelle Übersicht einiger ausgewählter KfW Förderprogramme:

  • CO2-Gebäudesanierungsprogramm
    Kann in Anspruch genommen werden, wo der Energieverbrauch des Altbaus entscheidend gesenkt werden soll.
  • Wohnraum Modernisieren
    Mit diesem Darlehensprogramm können Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung modernisieren oder sanieren. Dabei werden Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs mit einem zusätzlichen verbilligten Zinssatz gefördert.
  • Ökologisches Bauen
    In diesem Programm wird die Errichtung von besonders energiesparenden Gebäuden (Energiesparhäuser mit einem Primärenergiebedarf von 40 oder 60 kWh/qm und Jahr sowie Passivhäuser) gefördert. Darüber hinaus  fördert dieses Programm auch den Einbau von Heizungstechnik zur Nutzung erneuerbarer Energien (zum Beispiel: solarthermische Anlagen, Pelletheizungen).

Weitere Informationen finden Sie HIER.

2. BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle)
Auf Grundlage des aktuellen Marktanreizprogramms (Stand: 12.06.2006) kann für folgende erneuerbaren Energien ein Antrag auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gestellt werden – hier eine aktuelle Auswahl:

  • Solarkollektoranlagen
    Je nach Vorhaben (Errichtung oder Erweiterung), Verwendungszweck (Heizung, Warmwasseraufbereitung) sowie Größe der Anlage und der Art des Antragstellers, gelten unterschiedliche Fördersätze je angefangenem Quadratmeter installierter Bruttokollektorfläche. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss (Projektförderung).
  • Automatisch beschickte Biomasseanlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
    Zuschüsse werden nur für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 8kW und maximal 100kW sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 88% gewährt. Dabei müssen die Anlagen mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung sowie einer automatischen Zündung ausgestattet sein. Bei Anlagen bis 50kW ist es erforderlich, dass es sich um eine Zentralheizungsanlage handelt. Grundlage für die Zuschusshöhe bildet die installierte Nennwärmeleistung, wobei die Förderung als Festbetragsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss (Projektförderung) erfolgt.

Weitere Informationen finden Sie HIER.

Wichtige Hinweise:
Besonders zu beachten ist, dass die notwendigen Förderanträge immer vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der entsprechenden Institution einzureichen sind. Es existiert kein Rechtsanspruch auf die Fördermittel. Die Förderbedingungen können sich kurzfristig verändern.

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